Allgemeine Geschäftsbedingungen

Robin Cedric Jäger, Peryton Film

Stand: März 2024

1. Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung zwischen Robin Cedric Jäger, Peryton Film, Arnsburgerstraße 6A, 35415 Pohlheim (nachfolgend „Peryton Film“) und dem Kunden. Sie gelten insbesondere für die Produktion sowie für die Nutzung der von Peryton Film produzierten Werke (Fotos, Videos, Konzepte etc.) und für deren Werbeschaltung. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung, als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Peryton Film in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Peryton Film und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Peryton Film ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Peryton Film in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Dienstleistungen vorbehaltslos erbringt.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Peryton Film abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

(5) Soweit geschäftsnotwendig ist Peryton Film befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze per EDV zu speichern und zu verarbeiten.

2. Vertragserklärungen

(1) Das Produkt- und Leistungsangebot von Peryton Film ist freibleibend. Dies gilt auch, wenn Peryton Film dem Kunden Kataloge, Dokumentationen (z.B. Konzepte, Pläne, Berechnungen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat. Peryton Film behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – Eigentums und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2) Der Auftrag durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, ist Peryton Film berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder in Textform (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Konzeption oder Produktion für den Kunden erklärt werden.

(4) Bei Auftragserteilung durch eine Werbeagentur kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, im Zweifel mit der Werbeagentur zustande.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, falls erforderlich, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Beginn der Werbeschaltung kostenfrei an Peryton Film zur Verfügung zu stellen. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter zur Verfügungstellung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Peryton Film durch eine vom Kunden gewünschte oder zu vertretende nachträgliche Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

(2) Der Kunde gewährleistet und versichert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt Peryton Film von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Peryton Film von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Peryton Film nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

(3) Der Kunde überträgt Peryton Film sämtliche für die Schaltung der Werbung in Online-Medien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

(4) Peryton Film hat das Recht, das Logo des Kunden CI-konform auf seiner Homepage unter der Rubrik „Kunden“ o.ä. einzubinden sowie die für den Kunden produzierten Werke für Eigenwerbung zu nutzen und zu verbreiten.

4. Annahmeverzug, Teilleistung

(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung von Peryton Film aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Peryton Film berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

(2) Teilleistungen sind Peryton Film gestattet, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.

5. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt, die Peryton Film selbst oder einen Lieferanten betrifft, ruhen die Leistungspflichten von Peryton Film für die Dauer der Störung. Das gleiche gilt bei Rechnerausfällen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. Providern, Netzbetreibern oder anderen Leistungsanbietern), Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, Pandemien, Epidemien, behördlichen Verfügungen oder Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, in deren Folge Peryton Film ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann, ist Peryton Film zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Vertragserfüllung von Peryton Film steht unter dem Vorbehalt, dass damit weder Vorschriften des nationalen und internationalen Außenwirtschaftsrechts verletzt werden noch gegen Sanktionen oder Embargos verstoßen wird.

6. Leistungszeitraum und Verzug

(1) Der Leistungszeitraum wird individuell vereinbart bzw. von Peryton Film bei Annahme des Auftrags angegeben.

(2) Der Beginn der von Peryton Film angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(3) Sofern Peryton Film verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Peryton Film den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungszeit mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungszeit nicht verfügbar, ist Peryton Film berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet.

(4) Wird ein vereinbarter Leistungstermin aus von Peryton Film zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens zwei Wochen. Erfolgt die Leistung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, Peryton Film dies zuvor ausdrücklich schriftlich unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist unter Aufforderung Leistung anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, auf das Verlangen von Peryton Film innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

(5) Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 9 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von Peryton Film, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

7. Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Mangels besonderer Vereinbarung ist der vereinbarte Preis ohne jeden Abzug jeweils innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu zahlen.

(2) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Peryton Film behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(3) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen Peryton Film, auch während der Laufzeit des Vertrages die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf vorstehende Zahlungsfristen von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(4) Peryton Film kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Leistung Vorauszahlung verlangen.

(5) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden insbesondere gemäß Ziffer 8 (6) Satz 2 unberührt.

8. Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderleistung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Zeigt sich ein Mangel, so ist Peryton Film hiervon unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform Anzeige zu machen. Zur Erhaltung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Der Kunde hat offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderleistung) unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb einer Woche in Textform anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Mängelanzeige, ist die Haftung von Peryton Film für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(3) Kein Mangel im Sinne dieser Ziffer liegt vor, wenn die Schlecht-, Falsch- oder Minderleistung auf Angaben oder Unterlagen beruht, die der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungsverpflichtungen gemäß Ziffer 3 zu erbringen verpflichtet ist, oder auf dem Fehlen solcher.

(4) Mängel an den Werken, die für die Werbungsadressaten nicht erkennbar sind, gelten ebenso nicht als Mängel im Sinne dieser Ziffer. Das Gleiche gilt für Fehler in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung schriftlich auf den Fehler hinweist.

(5) Ist der Leistungsgegenstand mangelhaft, wird Peryton Film nach Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu hat der Kunde Peryton Film Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde dies gegenüber Peryton Film zuvor ausdrücklich in Textform mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Schadensersatzhaftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Peryton Film bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet Peryton Film – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Peryton Film nach gesetzlichen Vorschriften wie folgt:

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,

(c) nicht für Schäden, die nicht in den technischen Verantwortungsbereich von Peryton Film fallen (z.B. Verzögerungen, Unterbrechungen oder Fehler in der Datenübermittlung, Verlust oder Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere aufgrund von Computerviren),

(d) in allen übrigen Fällen nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

(3) Die sich aus Ziffer 9 (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Peryton Film nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit Peryton Film eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Rücktritt oder Kündigung müssen schriftlich oder in Textform erklärt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(5) Für Ansprüche des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

10. Verjährung 

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln der Leistungen sowie für Ansprüche wegen der Schadensersatzhaftung von Peryton Film beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung. Dies gilt nicht, soweit längere Fristen gesetzlich vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte

(1) Mit der Erbringung der Leistungen von Peryton Film ist grundsätzlich keine Übertragung von Nutzungsrechten an Peryton Film zustehenden gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten verbunden. Eine solche Übertragung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.

(2) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen ist Peryton Film berechtigt, nach seiner Wahl die erforderlichen Schutzrechte innerhalb angemessener Frist einzuholen oder dem Kunden eine zulässige Alternativlösung zu liefern.

12.Geheimhaltung

(1) Die Parteien werden vertrauliche Informationen, insbesondere zugänglich gemachte Muster, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Unterlagen, Geschäftsabsichten, Personendaten, Problemstellungen, Daten und/oder Problemlösungen und sonstiges Know-How, gleich welchen Inhalts, sowie visuell durch Besichtigung von Anlagen/Einrichtungen erlangte Informationen (nachstehend insgesamt: „Informationen“ genannt) über die sie im Rahmen der geschäftlichen Beziehung von der anderen Partei Kenntnis erhalten, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraulich behandeln, insbesondere nicht an Dritte weitergeben oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke verwerten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auferlegen.

(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die 

  • zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung der anderen Partei bereits außerhalb des Vertragsverhältnisses vorbekannt sind,
  • selbst entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erworben worden sind,
  • allgemein bekannt oder Stand der Technik sind oder
  • vom Vertragspartner, von dem sie stammen, freigegeben worden sind.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses haben die Parteien alle geheimhaltungsbedürftigen Informationen der jeweils anderen Partei, sei es in verkörperter oder digitaler Form, unaufgefordert zurückzugeben oder auf Wunsch der Partei, von der sie stammen, zu vernichten oder soweit technisch mit zumutbarem Aufwand möglich unwiderruflich zu löschen.

(4) Die Parteien halten die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn ihnen Zugang zum Betrieb oder zu informationstechnischen Einrichtungen der anderen Partei gewährt wird. Sie stellen durch geeignete Maßnahmen sicher, dass auch ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen einhalten.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Peryton Film und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Peryton Film in Pohlheim, Deutschland. Peryton Film ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.