Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der von Peryton Film produzierten Werke (Fotos, Videos, Konzepte usw.) und deren Werbeschaltung. Der Dienst wird von Robin Cedric Jaeger, Arnsburgerstraße 6a, 35415 Pohlheim, betrieben, nachfolgend Peryton Film genannt. Stand 09/05/2024  
  1. Dike nachfolgenden Nutzungsbedingungen werden vom Kunden von Peryton Film anerkannt.
  2. Peryton Film produziert Content (u.a. Foto, Video, Texte, Konzepte) und kümmert sich, falls aufgegeben, um die Vermarktung.
  3. Peryton Film hat das Recht das Logo des Kunden CI-Konform auf Ihre Homepage unter der Rubrik „Kunden“ o.ä. einzubinden sowie produzierte Werbefilme Ihrer Kunden für Eigenwerbung zu nutzen. Es dürfen auch Videosequenzen für Showreels oder andere Werbemittel von Peryton Film genutzt und verbreitet werden.
  4. Peryton Film haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder solcher Schäden, die nicht in den technischen Verantwortungsbereich von Peryton Film fallen, z.B. Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte übermittlung von Daten, sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, insbesondere aufgrund von Computerviren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Die Pflicht von Peryton Film zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach Übergabe.
  6. Alle Peryton Film vorliegenden Kundendaten werden vertraulich behandelt.
  7. Peryton Film erbringt sämtliche Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnung eines Auftrages gelten diese AGB als angenommen.
  8. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten, ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
  9. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrags zustande. Sämtliche Vertragsabreden, Ergänzungen und änderungen sind zwischen den Vertragspartnern schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  10. Bei Auftragserteilung durch eine Werbeagentur kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen.
  11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn kostenfrei anzuliefern.
  12. Kosten von Peryton Film für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
  13. Bei nicht ordnungsgemäßer, inbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.
  14. Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Peryton Film von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Peryton Film von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Peryton Film nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
  15. Der Auftraggeber überträgt Peryton Film sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen.
  16. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt Peryton Film eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
  17. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
  18. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Peryton Film nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Peryton Film bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
  19. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit von Peryton Film, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
  20. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  21. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Peryton Film kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
  22. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Peryton Film, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  23. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail bis 21 Tage vor Schaltungsbeginn erfolgen.
  24. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Giessen.
Mit originellen polarisierenden Werbefilmen im Markt auffallen und mehr Verkäufe erzeugen.

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35396 Giessen

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